Die wichtigsten Begriffe bei Wiederverwendung von Asphalt sind:
Ausbauasphalt ist Fräsasphalt oder Aufbruchasphalt.
Fräsasphalt ist der durch Fräsen kleinstückig gewonnene Ausbauasphalt.
Aufbruchasphalt ist der durch Aufbrechen / Aufnehmen eines Schichtenpaketes in Schollen gewonnene Ausbauasphalt.
Asphaltgranulat ist Ausbauasphalt, der durch Fräsen (gegebenenfalls mit anschließender zusätzlichen Zerkleinerung) oder durch Aufbrechen / Aufnehmen von Schollen mit anschließender zusätzlicher Zerkleinerung in Stücke gewonnen wurde.
Die Gewinnung des Ausbauasphalts erfolgt durch Aufnahme von Schollen oder durch Fräsen. Die höchste Wiederverwendung lässt sich durch das schichtweisen Fräsen erzielen.
Das Asphaltgranulat muss nach den Vorgaben der Technischen Lieferbedingungen für Asphaltgranulat (TL AG StB) klassifiziert werden und entsprechend den Qualitätsmerkmalen wird die höchstmögliche Zugabemenge ermittelt.
Recyclingmaterial soll nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) nach optimal der Verwertung oder Wiederverwendung zugefügt werden.
Der Asphalt als Baustoff ist recyclebar und lässt sich einer gleichwertigen Wiederverwendung, d.h. bei der Herstellung von neuem Asphaltmischgut, zuführen.
Die Wiederverwendung definiert wiederholte Benutzung eines Produktes für den gleichen Verwendungszweck.
Somit erfüllt der Asphalt die Vorgaben KrW-/AbfG nach höchstwertiger Verwertung, die den Zweck der Schonung der Naturressourcen durch die wiederholte Nutzung der im Material enthaltenen Bitumen und Mineralstoffe und der Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen verfolgen.
Der wiederverwendbare Asphalt darf jedoch keine Teerbestandteile (pechhaltige Bestandteile) ausweisen. Er muss unbelastet sein. Der umgangssprachlich genannte „Teer“ ist Straßenpech, der bis Mitte der 80er Jahre im Straßenbau verarbeitet wurde, hohe PAK-Werte enthält und nicht für die Heißverarbeitung geeignet ist.
Wir nehmen unbelastet an:
- Asphaltaufbruch
- Fräsasphalt